Eine Baumfällung in München ist in vielen Fällen genehmigungspflichtig: Sobald ein Laubbaum einen bestimmten Stammumfang erreicht, greift die städtische Baumschutzverordnung. Wer ohne Erlaubnis fällt, riskiert ein empfindliches Bußgeld. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wann Sie eine Genehmigung brauchen, mit welchen Kosten Sie rechnen sollten und worauf es beim Ablauf ankommt.
Wann in München eine Genehmigung nötig ist
Die Baumschutzverordnung der Stadt München stellt Laubbäume ab einem bestimmten Stammumfang unter Schutz, gemessen in einer festgelegten Höhe über dem Boden. Bei mehrstämmigen Bäumen können die Umfänge der stärksten Stämme zusammengezählt werden. Die genauen Werte und Regelungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Fassung der Verordnung bzw. der Auskunft der zuständigen Behörde. Wer einen geschützten Baum ohne Erlaubnis entfernt, riskiert ein Bußgeld, das im Einzelfall hoch ausfallen kann.
Nadelbäume und die meisten Obstbäume sind nach der Münchner Regelung in der Regel nicht im gleichen Umfang erfasst wie geschützte Laubbäume; hier gelten jedoch Ausnahmen und Sonderregelungen. Ein Blick in die aktuelle Fassung der Verordnung ist vor jeder Fällung sinnvoll, denn Details können sich ändern. Ein erfahrenes Unternehmen für Baumfällung in München kennt die städtischen Vorgaben und übernimmt in der Regel auch die Kommunikation mit der zuständigen Behörde.
So läuft der Antrag praktisch ab
Der Antrag auf Fällgenehmigung wird bei der zuständigen städtischen Stelle in München gestellt. Erforderlich sind in der Regel ein Lageplan mit eingezeichnetem Baum, Angaben zu Baumart, Stammumfang und Höhe sowie eine Begründung. Als Fällgründe kommen unter anderem Krankheit, mangelnde Standsicherheit, Bauvorhaben oder erhebliche Beeinträchtigungen der Grundstücksnutzung in Betracht. Die konkreten Anforderungen können sich ändern und sollten vorab mit der Behörde geklärt werden.
Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern. In akuten Gefahrenfällen – etwa bei einem sturmgeschädigten Baum, der auf das Haus zu kippen droht – ist eine sofortige Sicherung in der Regel zulässig, muss aber unverzüglich der Behörde gemeldet werden. Wichtig: Nach dem Bundesnaturschutzgesetz gilt zusätzlich in den Sommermonaten ein grundsätzliches Fällverbot zum Schutz brütender Vögel und anderer Tiere (üblicherweise vom 1. März bis 30. September). Größere Fällarbeiten finden deshalb in der Regel im Winterhalbjahr statt.
Was eine Baumfällung kostet
Pauschale Preise gibt es nicht, weil jeder Baum anders steht. Die wichtigsten Kostenfaktoren sind:
- Höhe und Stammdurchmesser: Ein hoher, starker Baum erfordert deutlich mehr Aufwand als ein kleiner, schlanker.
- Standort: Ein frei stehender Baum ist einfacher zu fällen als einer zwischen Gartenhaus, Zaun und Nachbargebäude.
- Zugänglichkeit: Muss die Krone in kleinen Stücken abgetragen und abgeseilt werden (Sektionsfällung), steigt der Aufwand erheblich.
- Entsorgung: Häckseln vor Ort, Abtransport des Stammholzes und optionales Stubbenfräsen werden meist getrennt kalkuliert.
Die Kosten variieren je nach Aufwand, Standort und Baumgröße stark. Ein detailliertes Vor-Ort-Angebot ist daher immer aussagekräftiger als eine Telefonauskunft oder pauschale Preisangaben.

Warum die eigene Motorsäge selten die richtige Antwort ist
Eine Baumfällung wirkt auf den ersten Blick nach überschaubarer Gartenarbeit. In der Praxis gehört sie zu den anspruchsvollen und risikoreichen Arbeiten rund ums Haus. Fallrichtung, Spannungen im Holz, Astwurf und die Nähe zu Gebäuden oder Leitungen lassen sich nur mit Erfahrung sauber einschätzen. Kommt es zu Schäden, kann der Versicherungsschutz je nach Sachlage eingeschränkt sein – klären Sie den Versicherungsstatus im Zweifel vorab.
Fachbetriebe arbeiten mit ausgebildeten Kletterern (etwa mit Qualifikation in Seilklettertechnik), Hubarbeitsbühnen und geprüfter Ausrüstung. Sie sind für Personen- und Sachschäden versichert und dokumentieren die Arbeiten so, dass die Behörde bei Nachfragen die nötigen Nachweise erhält.
Ersatzpflanzung nicht vergessen
Wird ein geschützter Baum gefällt, verlangt die Stadt München in vielen Fällen eine Ersatzpflanzung auf dem gleichen Grundstück. Reicht der Platz nicht aus, kann eine Ausgleichszahlung fällig werden. Wenn Sie den Garten ohnehin umgestalten möchten, planen Sie Fällung und Neupflanzung sinnvollerweise zusammen – idealerweise mit standortgerechten, pflegearmen Arten, die auch mit trockeneren Sommern gut zurechtkommen und langfristig zu einer nachhaltigen Gartengestaltung beitragen.
Kurz-Checkliste vor der Fällung
- Stammumfang messen und mit der aktuellen Baumschutzverordnung abgleichen
- Baumart bestimmen (Nadelbaum, Obstbaum, geschützter Laubbaum)
- Zeitfenster prüfen: größere Fällungen bevorzugt im Winterhalbjahr außerhalb der Vogelschutzzeit
- Zwei bis drei Angebote von Fachbetrieben einholen, inklusive Entsorgung und Stubbenfräsen
- Ersatzpflanzung frühzeitig mitdenken
Wenn Sie diese Punkte im Blick haben, kommen Sie in München in der Regel ohne böse Überraschungen durch das Verfahren. Und Ihr Garten hat am Ende oft mehr davon als ein einzelner, kranker Baum je leisten könnte.