Der Erwerb eines Eigenheims ist für die meisten Menschen die Erfüllung eines Traums und natürlich auch eine sehr wichtige Investition. Mit dem Kauf einer Wohnung oder eines Hauses hat man zahlreiche Vorteile, die zum Beispiel Mieter in dieser Form gar nicht haben. Für manche ist die eigene Immobilie gar eine zusätzliche Rentenabsicherung.
Mit dem Eigenheim übernimmt man allerdings auch eine rechtliche Verantwortung und wird mit juristischen Themen konfrontiert, die für den einen oder anderen möglicherweise nicht leicht verständlich sind.
Das Fundament – der Kaufvertrag
Der notarielle Kaufvertrag bildet die rechtliche Grundlage eines Immobilienerwerbs. Hier werden alle wesentlichen Vereinbarungen festgehalten. So findet man abgesehen vom Kaufpreis auch eine detaillierte Beschreibung der Immobilie und eventuelle Sondervereinbarungen.
Problematisch wird es, wenn sich der Käufer mit Verträgen dieser Art nicht auskennt oder die Bedeutung des Kaufvertrags schlicht und einfach unterschätzt. Der Notar ist gesetzlich verpflichtet, den Vertragsentwurf rund zwei Wochen vor dem Termin zur Verfügung zu stellen, damit er in dieser Zeit geprüft werden kann. Im Vertrag könnten beispielsweise unklare Formulierungen stehen, die für den Käufer problematisch sind. Aus diesem Grund ist es von Vorteil, wenn man einen kompetenten Rechtsanwalt in der Nähe zu finden weiß, der sich auf solche Rechtsfragen spezialisiert hat.
Kritische Punkte sind unter anderem Belastungen auf dem Grundstück. Es könnten eingetragene Grundschulden, Wegerechte oder Baulasten im Baulastenverzeichnis existieren, die den Wert der Immobilie mindern oder andere unschöne Folgen mit sich bringen. Ein erfahrener Anwalt prüft diese Dinge und erkennt Einträge, die ein Laie oftmals übersieht. Dann kann er noch vor Vertragsabschluss Nachbesserungen beantragen.
Baumängel überprüfen und dokumentieren
Manchmal zeigen sich bereits kurz nach dem Einzug ins neue Eigenheim diverse Mängel wie undichte Fenster, Risse in der Hauswand oder Feuchtigkeit. Solche Baumängel müssen so schnell wie möglich beim Bauunternehmen oder Verkäufer gemeldet und mit Fotos sowie den entsprechenden Beschreibungen dokumentiert werden.
Gewährleistungsfristen sind gesetzlich geregelt, wobei Neubauten eine fünfjährige Verjährungsfrist für Ansprüche gegen das Bauunternehmen haben. Für Gebrauchtimmobilien gilt eine gesetzliche Gewährleistungspflicht von zwei Jahren, die im Kaufvertrag aber auch vertraglich ausgeschlossen oder gekürzt werden kann. Für arglistig verschwiegene Mängel muss der Verkäufer dennoch haften. Die gründliche Prüfung des Kaufvertrags und eine Besichtigung des Objekts vor dem Kauf sind deshalb von enormer Bedeutung.
Wenn es an der Grenze zum Nachbarn kracht
Leider kann man sich die Nachbarn nicht aussuchen, und manchmal ist das Verhältnis zu den Leuten von nebenan kompliziert. Zu den häufigsten Streitpunkten gehören Grenzabstände von Gebäuden, überhängende Äste vom Nachbargrundstück, die Heckenhöhe oder Lärmbelästigung. Viele Fragen regelt das Nachbarrecht, und oft reicht auch ein klärendes Gespräch oder der Einsatz eines Mediators aus, um die Streithähne wieder zu beruhigen. Falls am Ende dann doch alle Versuche scheitern, ist der Gang zum Anwalt sinnvoll.
Modernisierung und Umbau
Endlich ein eigenes Haus, in dem man frei schalten und walten kann – viele Eigenheimbesitzer planen begeistert den Ausbau des Dachgeschosses, einen Wintergarten oder eine zusätzliche Garage. Allerdings sind auch hier Grenzen gesetzt, die von verschiedenen Faktoren abhängen. Größere Umbauten kann man beispielsweise nur mit einer Baugenehmigung durchführen. Sollte diese nicht vorliegen, kann einen das Vorhaben unter Umständen teuer zu stehen kommen und muss im schlimmsten Fall sogar wieder abgerissen werden.
Besonders strenge Auflagen haben denkmalgeschützte Gebäude, wo selbst kleine Änderungen an der Fassade nur mit einer Genehmigung möglich sind. Deshalb gilt auch hier, dass man besser vor Baubeginn den Fachmann zu Rate zieht, der weiß, welche Schritte und Unterlagen nötig sind.