Die Hausreinigung ist in vielen Mietshäusern ein fester Bestandteil der Hausordnung. Sie sorgt für Sauberkeit im Treppenhaus, auf Fluren und in Gemeinschaftsräumen. Doch was passiert, wenn Mieter mit der Art, dem Umfang oder den Kosten der Hausreinigung nicht einverstanden sind?
Wann ist ein Widerspruch gegen die Hausreinigung gerechtfertigt und wie geht man dabei am besten vor? In diesem Blogartikel erfährst du alles Wissenswerte rund um das Thema – von den rechtlichen Grundlagen bis zu praktischen Tipps für ein erfolgreiches Vorgehen.
Was versteht man unter Hausreinigung im Mietverhältnis?
Die Hausreinigung umfasst alle regelmäßig durchzuführenden Reinigungsarbeiten in gemeinschaftlich genutzten Bereichen eines Mietshauses, wie z.B. Treppenhaus, Flure, Keller, Waschküche oder Eingangsbereiche. Sie kann auf unterschiedliche Weise organisiert werden:
- Eigenleistung der Mieter: Die Reinigung wird im Wechsel von den Mietern selbst durchgeführt.
- Beauftragung eines Dienstleisters: Ein Reinigungsunternehmen übernimmt die Hausreinigung, die Kosten werden auf die Mieter umgelegt.
Die Details zur Hausreinigung sind meist in der Hausordnung oder im Mietvertrag geregelt.
Wann ist ein Widerspruch gegen die Hausreinigung möglich?
Ein Widerspruch gegen die Hausreinigung kommt in mehreren Situationen in Betracht:
a) Unangemessene Kosten
Die Kosten für die Hausreinigung dürfen nicht willkürlich angesetzt werden. Laut Betriebskostenverordnung (§ 2 Nr. 9 BetrKV) müssen sie angemessen und nachvollziehbar sein. Überhöhte oder nicht nachvollziehbare Kosten können beanstandet werden.
b) Mangelhafte Leistung
Wenn die Reinigung nicht ordnungsgemäß oder gar nicht durchgeführt wird, können Mieter Widerspruch einlegen. Typische Beispiele sind: das Treppenhaus bleibt schmutzig, vereinbarte Reinigungsintervalle werden nicht eingehalten, oder es werden weniger Leistungen erbracht als vereinbart.
c) Änderung der Reinigungsmodalitäten
Soll die Hausreinigung von Eigenleistung auf einen kostenpflichtigen Dienstleister umgestellt werden, ist dies eine Änderung des Mietvertrags. Dies darf nicht einseitig durch den Vermieter geschehen. Die Zustimmung der Mieter ist erforderlich, sofern im Mietvertrag keine entsprechende Öffnungsklausel enthalten ist.
d) Unklare oder fehlende Regelungen
Fehlen im Mietvertrag oder in der Hausordnung klare Vorgaben zur Hausreinigung, können Mieter die Umlage der Kosten oder die Art der Durchführung anfechten.

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Rechtliche Grundlagen für den Widerspruch
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen sind:
- Mietvertrag und Hausordnung: Hier ist geregelt, ob und wie die Hausreinigung zu erfolgen hat.
- Betriebskostenverordnung (BetrKV): Legt fest, welche Kosten umgelegt werden dürfen.
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 535 BGB regelt die Pflichten von Vermieter und Mieter, darunter auch die Instandhaltung und Pflege der Mietsache.
- Rechtsprechung: Gerichte haben mehrfach entschieden, dass Änderungen bei der Hausreinigung nicht ohne Zustimmung der Mieter erfolgen dürfen, wenn der Mietvertrag dies nicht vorsieht.
So legst du Widerspruch ein
Schritt 1: Sachverhalt prüfen
- Prüfe deinen Mietvertrag und die Hausordnung: Was ist zur Hausreinigung vereinbart?
- Liegt ein Aushang, ein Schreiben oder eine Betriebskostenabrechnung vor, die neue oder erhöhte Kosten ausweist?
- Gibt es Mängel bei der Reinigung, die dokumentiert werden können (z.B. Fotos, Zeugen)?
Schritt 2: Schriftlicher Widerspruch
Ein Widerspruch sollte immer schriftlich erfolgen – per Brief oder E-Mail. Folgende Punkte sollten enthalten sein:
- Klare Bezeichnung: Um welche Hausreinigung oder Kostenposition geht es?
- Begründung: Warum widersprichst du? (z.B. zu hohe Kosten, mangelhafte Leistung, fehlende Vereinbarung)
- Forderung: Was möchtest du erreichen? (z.B. Anpassung der Kosten, ordnungsgemäße Reinigung, Rückkehr zur alten Regelung)
- Fristsetzung: Gib dem Vermieter eine angemessene Frist zur Klärung (z.B. 14 Tage).
Schritt 3: Nachweise beifügen
Lege dem Widerspruch Kopien von relevanten Unterlagen bei (z.B. Betriebskostenabrechnung, Fotos, Auszüge aus dem Mietvertrag).
Schritt 4: Reaktion abwarten und ggf. weitere Schritte einleiten
Der Vermieter muss auf deinen Widerspruch reagieren. Kommt keine Einigung zustande, kann eine Schlichtungsstelle oder ein Mieterverein unterstützen. Im Streitfall bleibt der Gang zum Mietgericht als letzter Schritt.
Häufige Gründe
- Kostensteigerung ohne Begründung: Werden die Kosten für die Hausreinigung plötzlich deutlich erhöht, ohne dass sich der Umfang oder die Häufigkeit der Reinigung geändert hat, ist ein Widerspruch oft erfolgreich.
- Nicht erbrachte Leistungen: Werden vereinbarte Reinigungen nicht durchgeführt, können die Kosten anteilig gemindert werden.
- Einseitige Umstellung auf Fremdreinigung: Ohne entsprechende Klausel im Mietvertrag darf der Vermieter nicht einfach einen Dienstleister beauftragen und die Kosten umlegen.
- Fehlende Transparenz: Der Vermieter muss die Kosten und Leistungen nachvollziehbar aufschlüsseln.
Tipps für den Umgang mit dem Vermieter
- Sachlich bleiben: Auch bei Ärger – bleib höflich und sachlich im Ton.
- Gemeinsam auftreten: Oft haben mehrere Mieter das gleiche Problem. Ein gemeinsamer Widerspruch ist oft wirkungsvoller.
- Mieterverein einschalten: Bei Unsicherheiten hilft eine Beratung beim örtlichen Mieterverein.
- Dokumentation: Halte Mängel und Schriftwechsel immer gut dokumentiert fest.
Fazit
Als Mieter hast du das Recht, dich gegen ungerechtfertigte oder überhöhte Kosten sowie mangelhafte Reinigung zu wehren. Prüfe zunächst Mietvertrag und Hausordnung, dokumentiere deine Einwände und lege schriftlich Widerspruch ein. Bleibt der Vermieter uneinsichtig, helfen Mietervereine oder im letzten Schritt das Gericht weiter. So sorgst du dafür, dass Hausreinigung fair, transparent und im Sinne aller Bewohner erfolgt.