Ein prächtiger Baum in einem Ulmer Garten ist ein echter Blickfang. Jedoch kann er auch schnell zum Problem werden. Etwa dann, wenn er zu nahe am Haus steht und seine Wurzeln das Fundament in Mitleidenschaft ziehen. Auch durch Sturmschäden oder eine Krankheit instabile Bäume können zu einem Sicherheitsrisiko ausarten.
Eine Baumfällung in Ulm ist natürlich nicht die einzige Lösung, um Laub- oder Nadelbäume sprichwörtlich zurechtzustutzen. In einigen Situationen kann sie jedoch notwendig sein.
Wann ist eine Baumfällung in Ulm wirklich notwendig?
Ist ein Baum nur zu hoch gewachsen, besteht nicht unbedingt die Notwendigkeit, ihn zu fällen. Außer natürlich, es handelt sich um einen schönen Nadelbaum, der in der Weihnachtszeit auf dem Ulmer Münsterplatz stehen soll. Ansonsten kann es oft ausreichen, eine zu üppige Baumkrone einzukürzen. So lässt sich der dazugehörige Baum wieder in den Garten integrieren und muss nicht vollständig beseitigt werden.
Natürlich gibt es auch Fälle, die eine Baumfällung notwendig machen. Verliert ein Baum durch einen starken Pilzbefall oder Faulstellen seine Standsicherheit, kann er beispielsweise zum Sicherheitsrisiko für Personen oder Gebäude werden. Er sollte entfernt werden, bevor er umfallen und dadurch Schaden anrichten kann.
Was müssen Hausbesitzer rechtlich bei einer Baumfällung beachten?
Einen Baum im eigenen Garten zu fällen, mag sich zunächst unproblematisch anhören. Jedoch müssen Haus- und Gartenbesitzer vor einer Baumfällung einige rechtliche Aspekte beachten. So etwa die Genehmigungspflicht. Zwar gibt es in Ulm keine allgemeine Baumschutzsatzung. Dementsprechend existieren auch keine Vorgaben, ab welchem Stammumfang eine Baumfällgenehmigung notwendig ist.
Jedoch kann sie erforderlich sein, wenn:
- Bäume als geschützte Landschaftsbestandteile gelten
- Bäume als Naturdenkmal gelten
- Gründe des Artenschutzes den Baumerhalt notwendig machen
So sollten Gartenbesitzer kontrollieren, ob der betreffende Baum als Nistplatz für geschützte Vogelarten dient. Ist dies der Fall, darf er laut Bundesnaturschutzgesetz nicht gefällt werden. Gleiches gilt, wenn sich in einer Baumhöhle Fledermäuse niedergelassen haben.
Tipp: Hecken oder Sträucher dürfen laut Bundesnaturschutzgesetz nur zwischen dem 1. Oktober und dem letzten Tag im Februar stark zurückgeschnitten oder gefällt werden. Für Bäume gilt dieses generelle Fällverbot in Frühjahr und Sommer jedoch nicht.
Warum ist eine DIY-Baumfällung meist keine gute Idee?
Wird ein Baum im Garten zum Problem, will so mancher Gartenbesitzer die Fällung selbst übernehmen. Wer vor allem großen Bäumen jedoch mit einer Motorsäge zu Leibe rückt, unterschätzt häufig die daraus resultierende Unfallgefahr. Insbesondere auf kleinen Grundstücken kann die unkontrollierte Fallrichtung eines gefällten Baums Haus, Zaun oder gar Nachbargrundstück beschädigen. Ob die Versicherung für solche Schäden aufkommt, ist oft fraglich. Auf der sicheren Seite sind Hausbesitzer daher, wenn sie eine Baumfällung in Ulm in die Hände eines Fachbetriebs für Baumpflege geben.
Wie geht ein Fachbetrieb bei einer Baumfällung vor?
Fachbetriebe für Baumfällarbeiten wissen, wie wichtig die Sicherheit bei der Arbeit ist. Daher achten sie sowohl auf die Personen-, die Gebäude als auch die Verkehrssicherheit, wenn sie am Baum die Platzierung ihrer Werkzeuge vornehmen. Vor allem in kleinen Gärten eignet sich eine Fällung mit Seilklettertechnik (SKT), die keine großen Maschinen erfordert. Stattdessen wird der Baum, beginnend bei der Krone, Stück für Stück zerkleinert. Das kontrollierte Ablassen der einzelnen Segmente verhindert Schäden in der Umgebung.
Müssen besonders große oder schwer erreichbare Bäume beseitigt werden, arbeiten Experten auch mit Autokran oder Hubarbeitsbühne. Wie groß ein Baum auch sein mag – nach seiner Fällung bleibt nur noch der Stumpf zurück. Die Wurzelstöcke entfernen die Profis mit Fräse oder Bagger. Dadurch wird die Fläche für eine Neubepflanzung, Rasenverlegung oder gar Bebauung vorbereitet.
Fazit: Die Baumfällung ist der letzte Schritt, nicht der erste
In einigen Situationen lässt sich ein Baum nicht mehr erhalten und muss gefällt werden. Bevor jedoch eine Baumfällung in Ulm stattfinden kann, sind zunächst deren Notwendigkeit und die rechtlichen Aspekte zu prüfen. Die fachliche Ausführung folgt erst im Anschluss.