Kaufvertrag für die Küche stornieren: Das muss beachtet werden

von HausBlogRedaktion
küche kaufen

Der Kauf einer neuen Küche ist meist eine große Investition – nicht nur finanziell, sondern auch emotional. Oft wird lange geplant, beraten, ausgesucht und am Ende unterschrieben. Doch manchmal kommt nach dem Vertragsabschluss das große Grübeln: Die Küche passt doch nicht ins Budget, der Grundriss ändert sich, es passieren Fehler bei der Bestellung, oder man hat bei einem anderen Anbieter ein attraktiveres Angebot entdeckt.

Viele Menschen fragen sich dann: Kann ich den Kaufvertrag für meine Küche nachträglich stornieren? Wie komme ich – im schlimmsten Fall – wieder aus dem Vertrag raus? Und welche Rechte und Pflichten gelten überhaupt? In diesem Artikel bekommst du einen umfassenden Überblick rund um die Stornierung eines Küchen-Kaufvertrags, wertvolle Tipps zum Vorgehen und die wichtigsten rechtlichen Hintergründe!

Der Küchen-Kaufvertrag: Wann kommt er zustande?

Zunächst ist wichtig zu verstehen, wie ein Kaufvertrag für eine Küche entsteht: Ein Kaufvertrag ist im Regelfall dann rechtsgültig, wenn beide Parteien – also Käufer und Verkäufer (zum Beispiel ein Küchenstudio oder Möbelhaus) – sich über den Inhalt einig sind und der Kunde schriftlich oder mündlich zusagt, die Küche zu den besprochenen Bedingungen zu kaufen. Meist wird im Küchenstudio ein schriftlicher Vertrag unterschrieben. Dieser enthält alle Details zu Ausstattung, Maßen, Preis, Liefertermin und Montage.

kaufvertrag

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Wichtig: Oft handelt es sich bei Küchenkaufverträgen um sogenannte „maßgeschneiderte Waren“ – zum Beispiel, wenn Schränke, Arbeitsflächen oder Elektrogeräte individuell geplant und zusammengestellt werden.

Stornierung – Widerruf – Rücktritt: Was ist der Unterschied?

Viele Verbraucher verwechseln Stornierung, Widerruf und Rücktritt voneinander.

  • Stornierung: Umgangssprachlich wird damit das „Rückgängig-Machen“ eines Vertrags gemeint, juristisch gibt es diesen Begriff aber nicht.
  • Widerruf: Ein im Gesetz geregeltes Recht, das bei sogenannten „Fernabsatzgeschäften“ (also Verträgen im Internet, an der Haustür oder über Telefon) gilt – und das ausdrücklich auch für nicht individuell gefertigte Produkte.
  • Rücktritt: Ein im Gesetz ebenfalls geregeltes „Lösen vom Vertrag“, zum Beispiel, wenn eine Lieferung verspätet erfolgt oder die Ware gravierende Mängel aufweist.

Widerrufsrecht – gilt das beim Küchenkauf?

Das Widerrufsrecht nach § 355 BGB gilt typischerweise nur bei Online-Bestellungen oder Haustürgeschäften. Achtung: Beim Kauf im Küchenstudio oder Möbelhaus gibt es in der Regel kein Widerrufsrecht! Sobald der Vertrag unterschrieben ist, bist du als Käufer gebunden.

Wichtig: Das Widerrufsrecht ist auch dann ausgeschlossen, wenn es sich um eine individuell geplante Küche handelt, weil diese nach Kundenspezifikation angefertigt wird (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Lediglich bei reinem Online-Kauf einer Standardküche würde das Widerrufsrecht greifen – aber auch hier könnten kürzbare oder konfigurierbare Bestandteile den Widerruf ausschließen.

Widerrufsrecht

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Rücktritt und Stornierung – Möglichkeiten und Kosten

Auch wenn ein gesetzliches Widerrufsrecht meist nicht besteht, gibt es dennoch Situationen, in denen du einen Küchen-Kaufvertrag stornieren oder davon zurücktreten kannst:

  • Vertragliche Kulanzregelungen: Manche Händler bieten von sich aus ein freiwilliges Stornorecht an. Dies ist meist mit Stornogebühren und einer Frist verbunden (zum Beispiel 10–30 % des Kaufpreises oder feste Pauschalen).
  • Fehlerhafte oder mangelhafte Planung: Wurde die Küche falsch geplant, stimmen Maße nicht mit dem Vertrag überein oder ist die Ware mangelhaft, kannst du nachbessern lassen oder ggf. nach erfolgloser Nachbesserung vom Vertrag zurücktreten (§§ 437 ff. BGB).
  • Lieferverzug: Kommt die Küche deutlich zu spät und ist eine angemessene Nachfrist erfolglos abgelaufen, kannst du ebenfalls vom Vertrag zurücktreten.
  • Vertragsanfechtung: Wurde der Vertrag unter Druck, durch Täuschung oder bewusst falsche Angaben abgeschlossen, kann eine Anfechtung möglich sein (§ 123 BGB).

Achtung:
Reine „Meinungsänderung“, spontane Unzufriedenheit oder das Finden eines besseren Angebots sind in aller Regel kein Grund für einen Rücktritt/Stornierung ohne Kosten!

So gehst du im Ernstfall vor

  1. Kaufvertrag und AGB prüfen: Gibt es Klauseln zum Stornorecht? Wie hoch sind Gebühren? Welche Rechte stehen im Vertrag?
  2. Händler ansprechen: Freundlich und offen nach Kulanz oder Lösungen fragen; oft lassen sich so Umplanungen oder teils kostenfreie Stornierungen erreichen.
  3. Schriftlich bestätigen lassen: Änderungswünsche und Absprachen immer schriftlich fixieren!
  4. Fristen einhalten: Wurde bereits produziert oder geliefert, steigen die Kosten einer Stornierung rapide.
  5. Notfalls juristische Hilfe holen: Bei Problemen mit Fehlern, Mängeln oder Streitigkeiten hilft eine Verbraucherzentrale oder ein Anwalt für Vertragsrecht.
küche stornieren

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Praxisbeispiele – Was kosten Stornierungen?

  • Vor Produktionsbeginn berechnen Händler meist eine Stornopauschale (z. B. 10–20 % des Kaufpreises).
  • Ist die Küche bereits produziert oder gar ausgeliefert, sind Stornierungen kaum mehr möglich, bzw. es können fast 100 % des Kaufpreises verlangt werden.

Fazit

Die Stornierung eines unterschriebenen Küchen-Kaufvertrags ist nur selten problemlos oder zum Nulltarif möglich: Meist gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht, insbesondere bei maßgefertigten Küchen. Trotzdem lohnt sich ein Gespräch mit dem Händler, um eine kulante Lösung zu finden oder umzudisponieren – vor allem, wenn noch nicht produziert wurde. Bei gravierenden Mängeln, verspäteter Lieferung oder arglistiger Täuschung greift das gesetzliche Rücktrittsrecht, ggf. auch eine Anfechtung. Im Zweifel lieber vor Unterzeichnung gut überlegen, alle Details klären und absichern – dann bleibt am Ende nur die Vorfreude auf die neue Traumküche!

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Einzelfall empfiehlt sich eine rechtliche Beratung bei Experten oder der Verbraucherzentrale.


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