Steht ein Umzug an, so gibt es grundsätzlich viel zu bedenken. Wer gemeinsam mit seinen Haustieren in ein neues Leben starten möchte, sollte sich vorab eingehend mit den jeweils geltenden Regeln befassen. Einen kleinen Überblick über die wichtigsten Aspekte rund um die Bestimmungen, Empfehlungen und mehr zur Kaninchenhaltung im Mehrfamilienhaus haben wir hier zusammengestellt.
Gesetzliche Grundlagen: Kleintiere erlaubt
Die gute Nachricht vorweg: Kaninchen zählen zu den Kleintieren, für deren Haltung in der Regel keine direkte Erlaubnis durch den Vermieter erforderlich ist. Selbst wenn im Mietvertrag eine Haustierhaltung generell verboten ist, zeigen vergangene juristische Streitigkeiten, dass oftmals zugunsten der Mieter entschieden wird. Ein Grund ist die Annahme, dass Nagetiere ebenso wie Vögel in einem speziellen Käfig untergebracht werden und folglich keinen Schaden in der Wohnung anrichten können.
Anders verhält es sich natürlich, wenn die tierischen Mitbewohner unbeaufsichtigten Auslauf haben. Und auch in Bezug auf die Anzahl der geduldeten Kaninchen gibt es einige Einschränkungen. Handelt es sich lediglich um ein oder zwei Tiere, so kommt es eher selten zu Problemen. Besteht jedoch der Verdacht einer Kaninchenzucht, so ist das Gesetz auf der Seite des Vermieters, zumal eine sachgemäße Nutzung der Mietwohnung nicht gegeben ist.

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Kaninchenhaltung im Mehrfamilienhaus: Denkbare Konfliktherde
Bei mangelnder Rücksichtnahme sind Probleme mit anderen Parteien des Mehrfamilienhauses vorprogrammiert. Sowohl die Unterbringung von tierischen Bewohnern in der Wohnung als auch auf dem Balkon kann mit einer zunehmenden Geruchsbelästigung einhergehen. Käfige im Freien locken vor allem bei unregelmäßiger Säuberung Fliegen und andere Insekten an, die unter Umständen auch vor dem Nachbarfenster nicht Halt machen.
Ein multipliziertes Abfallvolumen ist ein weiterer häufiger Streitpunkt. Fehlt es an Platz in der Mülltonne, so kann der daneben gelagerte Müll ebenfalls üble Gerüche verursachen. Zudem bildet er einen weiteren Anziehungsmagnet für Schädlinge, darunter Maden und Ratten. Die Förderung der Entwicklung von Krankheitserregern wie Bakterien und Schimmelpilzen stellt ein weiteres Risiko für Mensch und Tier dar.
Maßnahmen und Tipps zur erfolgreichen Konfliktvermeidung
Neben der regelmäßigen, gründlichen Reinigung von Käfig und Stellplatz erweist sich eine möglichst große Distanz zu den Räumlichkeiten anderer Parteien als beste Strategie. Eine Haltung auf dem Balkon bedeutet entsprechend, dass die Behausung für die tierischen Mitbewohner nicht an der Trennwand zur Nachbarwohnung platziert wird. Auch eine generelle Kompromissbereitschaft kann häufig die Einbeziehung des Vermieters verhindern. Als Lösung für die erhöhte Abfallproduktion wiederum bietet es sich an, eine zusätzliche Mülltonne aufzustellen. Im Bedarfsfall ist es die Aufgabe des Vermieters, weitere Optionen der Abfallentsorgung bereitzustellen.
Artgerechte Haltung ein Muss
Ein weiterer Punkt, der unmittelbar mit der Zahl der tierischen Bewohner zusammenhängt, ist die artgerechte Unterbringung. Ausreichend Platz zählt zu den wichtigsten Kriterien, wenn es um das Wohlbefinden der Nager geht. Ein geräumiges Gehege bzw. ein Käfig bilden hier die Basis. Als Richtwert gilt ein Minimum von 6 Quadratmetern für zwei Kaninchen. Ein heller, schattiger Stellplatz gemeinsam mit einem gebührenden Schutz vor giftigen Pflanzen, Kabeln und für Kleintiere schädlichen Lebensmitteln gehören ebenfalls dazu.
Eine konsequente Hygiene in Form einer regelmäßigen Käfigreinigung ist in mehrfacher Hinsicht unverzichtbar. Zum einen schafft sie ein für die Gesundheit der kleinen Nager angemessenes Umfeld. Zum anderen verhindert sie die Entwicklung unangenehmer Duftnoten, die nicht nur eine Minderung der eigenen Wohnqualität darstellen. Vielmehr kann diese auch zu Beschwerden durch die Nachbarn führen.

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Outdoor-Stall für Kaninchen: Ausnahmesituationen im Kreuzverhör
Die wohl beste Variante für eine artgerechte Kaninchenhaltung ist die Unterbringung in einem weitläufigen Gehege im Garten. Da dieser bei Mehrfamilienhäusern jedoch oftmals als Gemeinschaftsbereich angesehen wird, ist genau zu prüfen, wer diesen auf welche Weise nutzen darf. Bei einer fehlenden Aufteilung beispielsweise ist der Garten allen Parteien in gleichem Maße zugänglich.
Da das Aufstellen eines Kaninchengeheges mit einer deutlichen Platzreduktion einhergeht, ist es denkbar, dass sich andere Bewohner gegen eine entsprechende Tierhaltung aussprechen. Im Zweifelfall macht es Sinn, sich vorab an den Vermieter zu wenden und gegebenenfalls um eine schriftliche Erlaubnis zu bitten. Auch der Zusammenschluss mit anderen tierlieben Nachbarn kann eine allgemeine Akzeptanz der Kaninchenbehausung begünstigen.
Fazit
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Kleintiere wie Kaninchen, Hamster und andere Nager aus rechtlicher Sicht im Mehrfamilienhaus zugelassen sind. Eventuelle Klauseln im Mietvertrag, die Gegenteiliges bekunden, werden in der Praxis durch den Gesetzgeber nur selten konsequent durchgesetzt. Anders verhält es sich bei einer nachgewiesenen Beeinträchtigung benachbarter Parteien, beispielsweise aufgrund der angesprochenen Geruchsentwicklung infolge unzureichender Hygiene. Kaninchenhaltern ist entsprechend zu raten, Problemen durch gezielte Maßnahmen vorzubeugen.
Zu guter Letzt der Hinweis, dass das Wohl der Tiere im Mittelgrund stehen sollte. Ob ungeachtet der Gesetzeslage eine Unterbringung in der Wohnung eine würdevolle Existenz ermöglicht, hängt von den im Einzelfall gegebenen räumlichen Konditionen ab.