Barrierefreiheit im Eigenheim: Finanzierung und Förderungen

von HausBlogRedaktion

Die Schaffung von Barrierefreiheit im Eigenheim ist nicht nur ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität, sondern auch eine sinnvolle Investition für die Zukunft. Ob es sich um den Einbau eines Aufzugs, Treppenlifts oder eines Homelifts handelt, in Deutschland helfen zahlreiche Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten dabei, die hohen Kosten solcher Maßnahmen abzumildern.

Warum Barrierefreiheit im Eigenheim wichtig ist

Barrierefreiheit im Eigenheim ist entscheidend, um ein komfortables und sicheres Wohnumfeld für alle zu schaffen – unabhängig von Alter oder körperlichen Einschränkungen. Barrierefreie Umbauten ermöglichen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ein selbstbestimmtes Leben in ihrer gewohnten Umgebung. Ein Homelift oder ein Aufzug kann beispielsweise dazu beitragen, Treppen als Hindernis zu beseitigen und den Zugang zu sämtlichen Wohnbereichen zu erleichtern.

Neben dem Komfort ist Barrierefreiheit eine Voraussetzung für das altersgerechte Wohnen und erhöht den Immobilienwert erheblich. Auch Familien mit kleinen Kindern oder temporär eingeschränkten Personen profitieren von durchdachten Lösungen wie schwellenlosen Eingängen, breiten Türen und rutschfesten Bodenbelägen. Barrierefreiheit sorgt somit für mehr Inklusion, steigert die Lebensqualität und verhindert, dass das eigene Zuhause irgendwann zur Hürde wird.

Kosten und finanzielle Herausforderungen

Die Kosten für den Einbau eines Fahrstuhls oder eines Homelifts sind erheblich. Ein einfacher Aufzug beginnt bei etwa 15.000 Euro, während komplexere Anlagen schnell 50.000 Euro und mehr kosten können. Neben der Anschaffung sind auch Betrieb, Wartung und Reparaturen zu berücksichtigen. Um diese finanzielle Belastung zu minimieren, bieten verschiedene Institutionen Zuschüsse, Kredite und Förderprogramme an.

Pflegekassenzuschüsse: Unterstützung bei anerkanntem Pflegegrad

Die Pflegeversicherung ist eine der wichtigsten Anlaufstellen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie einem anerkannten Pflegegrad, gewährt die Pflegekasse einen Zuschuss für sogenannte „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“. Dazu gehören der Einbau von Treppen- und Homeliften sowie Aufzügen.

  • Höhe der Förderung: Bis zu 4.000 Euro pro Person, maximal 16.000 Euro pro Haushalt, wenn mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt wohnen.
  • Voraussetzungen: Es muss nachgewiesen werden, dass der Umbau die Wohnsituation verbessert und der Aufzug medizinisch notwendig ist.
  • Wichtige Hinweise: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Eine nachträgliche Erstattung ist in der Regel nicht möglich.

KfW-Förderprogramme: Zinsgünstige Kredite und Zuschüsse

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit ihren Programmen attraktive Finanzierungsmöglichkeiten für barrierefreie Umbauten. Das Darlehen 159 „Altersgerecht Umbauen“ ist hier besonders beliebt! In der Vergangenheit wurde auch das Programm 455-B „Barrierereduzierung“ angeboten, welches jedoch aktuell nicht mehr beantragt werden kann!

  1. KfW-Darlehen 159:
    • Kreditvolumen: Bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit.
    • Zinssatz: Ab 1,28 % effektiver Jahreszins.
    • Vorteil: Flexibilität bei Laufzeiten bis zu 30 Jahren.
  2. KfW-Investitionszuschuss 455-B: (kann aktuell nicht beantragt werden!)
    • Förderhöhe: 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 5.000 Euro; 12,5 % bzw. bis zu 6.250 Euro, wenn der Standard „altersgerechtes Haus“ angestrebt wird.
    • Förderfähige Maßnahmen: Einbau neuer Aufzugsanlagen, Nachrüstung von Bedienelementen, rutschfeste Bodenbeläge, Sprachsteuerungen und vieles mehr.
    • Besonderheiten: Der Zuschuss ist nur verfügbar, wenn ausreichend Bundesmittel bereitgestellt wurden.

Regionale Förderprogramme

Neben den bundesweiten Förderungen bieten viele Bundesländer, Städte und Gemeinden Zuschüsse für barrierefreie Umbauten. Beispiele:

  • Sächsische Aufbaubank (SAB): Zuschüsse bis zu 20.000 Euro für Rollstuhlfahrer:innen.
  • IFB Hamburg: Unterstützt barrierefreie Anpassungen in Eigenheimen und Mietwohnungen.
  • Förderdarlehen in Bayern und Berlin: Finanzierungen für den Einbau von Aufzügen und Treppenliften.

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen

Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall können Unfallkassen oder Berufsgenossenschaften Kosten für barrierefreie Umbauten übernehmen. Dies gilt insbesondere, wenn ein Aufzug notwendig ist, um die Wiedereingliederung in den Beruf zu ermöglichen. Die Übernahme der Kosten ist oft vollständig, sofern kein anderer Kostenträger zuständig ist.

Fördermöglichkeiten durch die Agentur für Arbeit und Integrationsämter

Für Arbeitgeber, die barrierefreie Arbeitsplätze schaffen möchten, stehen ebenfalls Fördermittel zur Verfügung:

  • Zuschüsse: Bis zu 100 % der Kosten, wenn der Umbau die Beschäftigung eines Menschen mit Behinderung ermöglicht.
  • Förderfähige Maßnahmen: Einbau von Rollstuhlrampen, Treppenliften und kleineren Aufzugsanlagen.

Förderung durch gemeinnützige Organisationen und Stiftungen

Gemeinnützige Organisationen und Stiftungen können in besonderen Fällen Zuschüsse gewähren, z. B. nach einem Unfall mit Fremdverschulden. Die gegnerische Haftpflichtversicherung oder das Sozialamt sind mögliche Anlaufstellen, wenn andere Kostenträger nicht greifen.

Steuerliche Vorteile

Die Kosten für barrierefreie Umbauten können oft von der Steuer abgesetzt werden, sofern sie als außergewöhnliche Belastungen gelten. Ein Steuerberater kann dabei helfen, die genauen Voraussetzungen zu prüfen.

Planung und Antragstellung

Für die erfolgreiche Beantragung von Fördermitteln ist eine sorgfältige Planung entscheidend:

  1. Angebote einholen: Mindestens drei Kostenvoranschläge von Fachunternehmen einreichen.
  2. Nachweise erbringen: Ärztliche Bescheinigungen oder Gutachten beilegen.
  3. Fristen beachten: Förderanträge müssen vor Beginn der Baumaßnahmen eingereicht werden.
  4. Beratung nutzen: Aufzugshersteller und Förderstellen bieten umfassende Beratungsdienste an.

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