Der Wunsch nach den eigenen vier Wänden lässt sich vielfältig erfüllen. Neben einem Neubau ist der Kauf einer Bestandsimmobilie eine Option. Viele ältere Gebäude entsprechen allerdings oft nicht mehr den modernen Vorstellungen von Wohnen. Insbesondere in den 1960er- und 1970er-Jahren wurden hochwertige Häuser gebaut.
Der architektonische Stil erfreut sich nach wie vor großer Beliebtheit. Es ist lediglich die Raumaufteilung, die den Wunsch nach großzügigen Flächen nicht erfüllt. Wer eines dieser ehemaligen Traumhäuser erbt oder erwirbt, muss Entscheidungen treffen. Entweder wird das Haus komplett abgerissen oder entsprechend den eigenen Vorstellungen umgebaut.
Teilabbrüche von Anbauten, tragenden Wänden oder die Entkernung der alten Bausubstanz sind typische Maßnahmen, um die persönlichen Vorstellungen umzusetzen. Doch Vorsicht: Rückbau ist kein reines „Draufhauen“. Wer hier ohne Planung oder Fachwissen vorgeht, riskiert Schäden, unnötige Kosten oder sogar rechtliche Konsequenzen.
Rückbau ist nicht gleich Abriss
Ein Rückbau bezeichnet alle Arbeiten, bei denen bestehende Gebäudeteile kontrolliert entkernt oder demontiert werden. Das reicht vom Fenster bis zur kompletten Etage. Während ein Totalabbruch das vollständige Verschwinden eines Bauwerks meint, beinhaltet der Rückbau oft selektive Maßnahmen. Unabhängig vom Umfang der Abbruch- und Abrissarbeiten gehören diese in die Hände von Profis.
Beispiele für Rückbaumaßnahmen sind:
- Entkernung: Entfernung der Innenausstattung wie Böden, Fenster, Leitungen, ohne tragende Elemente zu beschädigen.
- Teilabbruch: Rückbau einzelner Gebäudeteile. Dazu gehören Anbauten wie Wintergärten, Garagen und nicht tragende Wände.
- Entsiegelung: Rückbau befestigter Flächen wie alte Terrassen oder Einfahrten.
- Schadstoffsanierung: Beseitigung von Asbest, PCB, Teer oder Altöl vor dem eigentlichen Abriss.
Eine differenzierte Herangehensweise spart Ressourcen und Kosten. In einigen Fällen ermöglicht diese sogar eine Wiederverwertung von Baumaterialien.
Planung ist Pflicht: Genehmigungen und rechtliche Vorgaben
Ein Rückbau darf keinesfalls planlos erfolgen. Je nach Bundesland und Vorhaben ist eine Abrissgenehmigung erforderlich. Insbesondere bei größeren Gebäuden oder wenn ein Haus unter Denkmalschutz steht, ist Vorsicht geboten.
Die wichtigsten Punkte:
- Baugenehmigung prüfen: Auch bei einem Teilabbruch kann eine Genehmigungspflicht bestehen. Diese richtet sich meist nach Größe und Lage des Gebäudes.
- Denkmalschutz beachten: Ist das Gebäude oder ein Teil davon denkmalgeschützt, muss vorab eine Genehmigung bei der Denkmalschutzbehörde eingeholt werden.
- Umweltrechtliche Auflagen: Der Umgang mit kontaminierten Baustoffen unterliegt strengen Vorschriften, die in der Gefahrstoffverordnung erfasst sind. Dazu gehören Baumaterialien wie Asbest, Dämmmittel und Holzschutzprodukte, die früher selbstverständlich genutzt wurden.
- Abfallentsorgung: Der Bauherr ist für die fachgerechte Trennung, Sortierung und Entsorgung des anfallenden Bauschutts verantwortlich.
Statik und Tragwerk: Eine Aufgabe für den Profi
Bei Teilabbrüchen innerhalb eines Gebäudes lauert die größte Gefahr oft unsichtbar im Tragwerk. Wer eine Wand entfernt, ohne ihre Funktion im statischen Gefüge zu kennen, kann schwerwiegende Bauschäden oder sogar Einsturzgefahr provozieren.
Wichtige Punkte zur Statik:
- Tragende oder nicht tragende Wand? Laien erkennen das oft nicht auf Anhieb. Besonders bei Altbauten mit Mischbauweise ist immer ein fachkundiger Blick erforderlich.
- Lastabtrag prüfen: Wird eine tragende Wand entfernt, muss die Last durch Unterzüge, Stützen oder neue Träger abgefangen werden.
- Boden- und Deckenspannung: Auch Deckenbalken, Fundament und Bodenplatte dürfen nicht durch Rückbauarbeiten beeinträchtigt werden.
- Risse, Setzungen, Feuchtigkeit: Schon kleine Fehler beim Rückbau können Bauschäden nach sich ziehen. Dies zu vermeiden, gelingt meist nur mit fachkundiger Kontrolle.
Ein Eingreifen in die Bausubstanz sollte immer mit einem Statiker oder Bauingenieur erfolgen. Dies gilt insbesondere für Anbauten, bei denen Pläne fehlen oder unvollständig sind.
Eigenleistung oder Fachbetrieb beauftragen?
Der Kauf oder der Umbau einer Immobilie ist oft mit unerwarteten Kosten verbunden. Kleinere Rückbauarbeiten können oft in Eigenleistung erfolgen. Dazu gehört etwa das Entfernen von Fliesen, Tapeten abreißen oder Trockenwände abbauen. Mit etwas handwerklichem Geschick, der richtigen Schutzausrüstung und gutem Werkzeug lassen sich diese Arbeiten problemlos vom Laien durchführen.
Bei älteren Gebäuden ist jedoch alles mit einem guten Gespür für Gefahrenquellen verbunden. Schon beim Herausreißen von alten Bodenbelägen kann Feinstaub mit gesundheitsgefährdenden Stoffen freigesetzt werden. Wer selbst abreißt, ist auch für die Entsorgung verantwortlich. Ein Aspekt, der schnell teuer werden kann, wenn Schadstoffe im Spiel sind. Entstehen Schäden beim Abriss in Eigenregie, so sind diese meist nicht über die herkömmlichen Versicherungen abgedeckt.
Wenn Betonfräse, Abbruchhammer oder Minibagger zum Einsatz kommen, kann dies ohne die notwendige Erfahrung zum finanziellen Fiasko werden. Bei allem, was über den reinen Innenausbau hinausgeht, ist ein Fachbetrieb nicht nur die sichere, sondern auch die wirtschaftlichere Wahl. Profis übernehmen Planung, Koordination, Entsorgung und oft auch die Nachbereitung.