Bei einem Stromausfall werden technische Geräte wie der Kühlschrank und Gefrierschrank nicht mehr mit Strom versorgt, was zu einem Ausfall der Kühlung führt. Hält dieser Zustand längere Zeit an, kann es zu einem Verderben der darin befindlichen Lebensmittel kommen. Haben Mieter und Hauseigentümer einen Anspruch auf Schadensersatz und falls ja, wer muss diesen leisten?
Wichtiger erster Schritt: Schäden dokumentieren
Noch bevor die Frage geklärt wird, wer bei einem Stromausfall den entstandenen Schaden durch verdorbene Lebensmittel übernimmt, sollte der Schaden schnellstmöglich dokumentiert werden. Dazu ist es sinnvoll, den Zeitpunkt und die Dauer des Stromausfalls zu notieren. Außerdem können Fotos vom Inhalt des Kühl- und Gefrierschranks gemacht werden.
Diese Fotos dienen gegebenenfalls als Nachweis über die Schadenshöhe. Sie sollte bereits jetzt grob überschlagen und ebenfalls notiert werden. Im Anschluss muss der durch den Stromausfall verursachte Schaden zeitnah gemeldet werden. Wohin die Meldung erfolgt, ist abhängig von der Ursache des Stromausfalls.
Kompensation für verdorbene Lebensmittel bei einem Stromausfall: Schadensregulierung durch Hausratversicherung?
In einer Hausratversicherung sind bewegliche Güter versichert, die sich im Haushalt befinden. Allerdings schließt nicht jeder Versicherer Lebensmittel in seine Hausratversicherung mit ein. Meistens muss dafür eine Zusatzdeckung abgeschlossen werden. Diese ist in der Regel auf einige hundert Euro begrenzt.
Liegt eine Zusatzversicherung für Lebensmittel vor, kann der entstandene Schaden durch Stromausfall direkt an die Hausratversicherung gemeldet werden. Hierbei sind die bereits gemachten Fotos vom Inhalt der Kühlgeräte nützlich. Zudem muss der Versicherung eine Liste mit den verdorbenen Lebensmitteln und ihrem Kaufpreis übermittelt werden. Im Anschluss wird der Schaden von der Versicherung geprüft und bestenfalls reguliert.

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Wann zahlt der Netzbetreiber für Stromausfall?
Unter gewissen Umständen können Verbraucher Schadensersatz vom Netzbetreiber fordern, wenn durch einen Stromausfall Lebensmittel verdorben oder technische Geräte beschädigt worden sind. Das setzt allerdings voraus, dass der Schaden durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz vom Betreiber des Stromnetzes herbeigeführt wurde. Kommt es als Folge eines Gewitters oder anderer Naturgewalten zu Stromausfall, haftet der Netzbetreiber nicht für entstandene Schäden.
Außerdem ist die Haftung auf maximal 5.000 Euro begrenzt, schließt aber auch Schäden durch Überspannung mit ein. Bei der Meldung des Schadens ist es wichtig, zwischen dem Stromanbieter und dem Netzbetreiber zu unterscheiden. Vielfach handelt es sich dabei nicht um das gleiche Unternehmen. Es ist jedoch möglich, den Schaden beim Stromanbieter zu melden und um Weiterleitung an den zuständigen Netzbetreiber zu bitten.
Muss ein Vermieter für Schäden zahlen?
Vermieter haften in der Regel nicht, wenn ein Stromausfall im Mietshaus zu verdorbenen Lebensmitteln in den Kühlgeräten der Mieter führt. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn Mängel an der Hausinstallation vom Vermieter verschuldet wurden und die nachweisliche Ursache für den Stromausfall sind. Das kann durch unsachgemäße Installation oder Reparaturen und als Folge von Baumaßnahmen der Fall sein. Ist der Stromausfall auf den Vermieter zurückzuführen, müssen Mieter ihm den Schaden umgehend melden und mit Fotos sowie einer Auflistung die tatsächliche Schadenshöhe belegen.

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Tipps: Lebensmittel bei Stromausfall vor dem Verderben schützen
Kommt es zu einem Stromausfall, sollten die Türen von Kühlschrank und Gefrierschrank möglichst nicht geöffnet werden. Die gut isolierten Geräte können die Temperatur im Inneren für einige Stunden konstant halten, sodass der Inhalt nicht direkt verdirbt. Zumindest bei einem kurzzeitigen Stromausfall lassen sich Lebensmittel auf diese Weise schützen.
Ist ein Öffnen der Kühlschranktür oder Gefrierschranktür unerlässlich, weil beispielsweise Medikamente entnommen werden müssen, sollte sie nur so weit wie unbedingt erforderlich geöffnet und so schnell wie möglich wieder geschlossen werden. Das verringert, dass Kälte aus dem Gerät strömt und sich der Inhalt aufwärmt. Empfindliche Lebensmittel wie Hackfleisch, Eispeisen, Fisch und zubereitete Speisen können bereits bei geringen Temperaturschwankungen verderben und zur Gesundheitsgefahr werden.
Bei ihnen ist nach einem Stromausfall besondere Vorsicht geboten, selbst wenn die Stromversorgung nur wenige Stunden unterbrochen war. Weniger empfindliche Lebensmittel wie frisches oder gefrorenes Obst und Gemüse, Marmeladen oder Soßen sollten in Augenschein genommen werden, da sie möglicherweise noch verzehrbar sind, sofern der Stromausfall nicht zu lange angehalten hat.